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   BVerwG, 23.03.1984 - 6 P 9.82   

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https://dejure.org/1984,4462
BVerwG, 23.03.1984 - 6 P 9.82 (https://dejure.org/1984,4462)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 6 P 9.82 (https://dejure.org/1984,4462)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 6 P 9.82 (https://dejure.org/1984,4462)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Abordnung eines Verwaltungsangestellten - Plenumsentscheidung des Personalrats über die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens - Grundsätze der Mitwirkungsbefugnis der aufnehmenden Dienststelle bei der ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 6 P 9.82
    Der festgestellte Sachverhalt spricht im Blick auf die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61] zur Mitwirkungsbefugnis der aufnehmenden Dienststelle bei einer Versetzung entwickelt hat, eher gegen das Bestehen eines solchen Rechtes.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 A 9/89

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines

    Allerdings waren zur Beschlußfassung über die Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens nicht nur im Falle der Frau ..., sondern auch im Falle der Frau ... gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für Rheinland-Pfalz (LPersVG) vom 05. Juli 1977 (GVBl S. 213) nicht der gesamte Personalrat, sondern nur die Vertreter der Gruppe der Angestellten berufen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. März 1984 - 6 P 9.82 -, S. 6).

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 72 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes zuzulassen, weil die Rechtssache hinsichtlich der Wirksamkeit eines einstimmigen Plenarbeschlusses in Gruppenangelegenheiten (ausdrücklich offengelassen im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1984 - 6 P 9.82 -, S. 6) und hinsichtlich der Voraussetzungen der Mitarbeitereigenschaft befristet tätiger Aushilfsangestellter nach rheinland-pfälzischem Personalvertretungsrecht grundsätzliche Bedeutung hat.

  • BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82

    Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates -

    In seinem zu einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 6 P 9.82 - hat der Senat dazu ausgeführt:.
  • BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 14.82

    Zustimmung des Personalrats zur befristeten Einstellung einer Aushilfskraft -

    In seinem zu einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 6 P 9.82 - hat der Senat dazu ausgeführt:.
  • BVerwG, 07.03.1999 - 6 PB 17.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf die Einleitung eines Beschlußverfahrens der vorhergehenden Beschlußfassung des Personalrats, und zwar in der Zusammensetzung und mit der Mehrheit, wie sie nach dem Gesetz (z.B. nach §§ 37, 38 BPersVG ) für die jeweilige Angelegenheit vorgesehen sind; eine Prozeßhandlung des Vorstandes, die dem nicht entspricht, ist unwirksam (vgl. Beschlüsse vom 23. März 1984 - BVerwG 6 P 9.82 - DokBer B 1984, 201, und vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1), denn der Vorstand ist hier Vertreter des Personalrats in der Erklärung, nicht aber in der Willensbildung, weil es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
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